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FAQ

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden, mit klaren und verständlichen Antworten. Dieser Bereich ist darauf ausgelegt, Ihnen erste Informationen zu unserer Gutachtertätigkeit zu bieten und Ihnen bei Ihren Anliegen Orientierung zu geben.

Wann ist ein Gutachten im Polizei- und Ordnungsrecht sinnvoll?

Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen oder Entscheidungen überprüft werden soll, wie etwa bei polizeilichen Einsätzen, Bußgeldbescheiden oder behördlichen Anordnungen. Es kann auch in gerichtlichen Verfahren als Entscheidungsgrundlage dienen.

Wer kann ein Gutachten in Auftrag geben?

Gutachten können von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden (z. B. Ordnungsämtern oder Landespolizeien) sowie von Rechtsanwälten und Gerichten in Auftrag gegeben werden.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab. In der Regel benötigen wir 2–6 Wochen. In dringenden Fällen können wir einen Express-Service anbieten.

Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?

Wir benötigen alle relevanten Dokumente, wie z. B. Akten, Berichte, Protokolle, Fotos und Videos. Je mehr Informationen Sie uns bereitstellen, desto fundierter können wir arbeiten.

Kann ich auch als Privatperson ein Gutachten beauftragen?

Ja, wir nehmen Aufträge von Privatpersonen an. Beispielsweise können Sie uns beauftragen, wenn Sie die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheids oder einer polizeilichen Maßnahme überprüfen lassen möchten.

Werden Ihre Gutachten vor Gericht anerkannt?

Ja, unsere Gutachten werden neutral und objektiv erstellt und entsprechen den rechtlichen Standards, die vor Gericht anerkannt sind, wenn wir auch nicht öffentlich bestellt sind.

Was kostet ein Gutachten im Polizei- und Ordnungsrecht?

Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot nach einer ersten Einschätzung Ihres Falls.

Sind Ihre Gutachten auch für außergerichtliche Verfahren geeignet?

Ja, unsere Gutachten können auch in außergerichtlichen Einigungen oder zur Vorbereitung auf Verhandlungen verwendet werden.

Was unterscheidet Ihre Gutachten von anderen?

Wir legen großen Wert auf Neutralität, Genauigkeit und rechtliche Fundierung. Zudem haben wir umfangreiche Erfahrung im Polizei- und Ordnungsrecht.

Wie erfolgt die Beauftragung eines Gutachtens?

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular kontaktieren. Nach einem Erstgespräch klären wir die weiteren Schritte.

Sind Ihre Gutachten rechtsverbindlich?

Unsere Gutachten sind fachliche Bewertungen, die als Entscheidungsgrundlage dienen können. Sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich und müssen von Gerichten oder Behörden geprüft werden.

Kann ich ein Gutachten widerrufen?

Ja, Sie können den Auftrag widerrufen. Bereits erbrachte Leistungen werden allerdings berechnet.

Welche Themen decken Ihre Gutachten ab?

Wir erstellen Gutachten zu polizeilichen Einsätzen, Ordnungswidrigkeiten, behördlichen Maßnahmen, Sicherheitskonzepten und vielem mehr.

Können Sie auch internationale Fälle bearbeiten?

Ja, wir verfügen über Erfahrung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten und internationalen Behördenkooperationen.

Sind Ihre Gutachten vertraulich?

Selbstverständlich. Alle Informationen, die Sie uns bereitstellen, werden streng vertraulich behandelt.

Was passiert, wenn ich mit dem Gutachten nicht zufrieden bin?

In solchen Fällen prüfen wir gemeinsam, ob und wie Anpassungen vorgenommen werden können, sofern es nicht ausschließlich um das Ergebnis geht, welches objektiv ermittelt wurde.

Wie wird die Qualität der Gutachten sichergestellt?

Wir arbeiten nach höchsten Standards und führen umfangreiche Recherchen sowie Analysen durch, um eine präzise Bewertung zu gewährleisten.

Bieten Sie auch Beratung neben der Gutachtenerstellung an?

Ja, wir bieten individuelle Beratungsleistungen an, die sich an Ihren spezifischen Bedürfnissen orientieren.

Sind Ihre Gutachten für Behörden verpflichtend?

Nein, unsere Gutachten sind Empfehlungen und Analysen. Die endgültige Entscheidung liegt bei der jeweiligen Behörde oder dem Gericht.

Erstellen Sie auch Sicherheitskonzepte?

Ja, wir erstellen Sicherheitskonzepte, insbesondere für Ordnungsbehörden und Unternehmen, die öffentliche Sicherheit gewährleisten müssen.

Können Sie auch kurzfristige Gutachten erstellen?

Ja, wir bieten einen Express-Service für dringende Fälle an. Bitte sprechen Sie uns darauf an.

Was passiert mit meinen Daten nach Abschluss des Auftrags?

Ihre Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen gespeichert und können auf Wunsch jederzeit gelöscht werden.

Können Ihre Gutachten angefochten werden?

Gutachten jeder Art und von jedem Verfasser können in Verfahren durch Gegengutachten oder rechtliche Einwände grundsätzlich überprüft werden.

Welche Vorteile bietet ein neutrales Gutachten?

Ein neutrales Gutachten stärkt die Glaubwürdigkeit in Gerichtsverfahren und ermöglicht eine objektive Bewertung des Sachverhalts.

Arbeiten Sie auch mit Anwälten zusammen?

Ja, viele unserer Gutachten werden in enger Abstimmung mit Rechtsanwälten erstellt.

Kann ein Gutachten den Ausgang eines Verfahrens beeinflussen?

Ja, ein fachlich fundiertes Gutachten kann maßgeblich dazu beitragen, den Sachverhalt zu klären und Entscheidungen zu beeinflussen.

Wie sind die Zahlungsmöglichkeiten?

Wir bieten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an, z. B. Überweisung oder Ratenzahlung. Details klären wir im Erstgespräch.

Kann ich Ihre Dienste unverbindlich anfragen?

Ja, ein erstes Beratungsgespräch ist unverbindlich und dient dazu, Ihre Bedürfnisse und den möglichen Aufwand zu klären.

Können Ihre Gutachten auch präventiv eingesetzt werden?

Ja, Gutachten können im Vorfeld von Maßnahmen erstellt werden, um Risiken zu minimieren.

Kann ein Gutachten gegen eine Behörde verwendet werden?

Ja, ein Gutachten kann verwendet werden, um die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen einer Behörde zu überprüfen und gegebenenfalls anzufechten. Es dient als objektive Grundlage für eine gerichtliche oder außergerichtliche Klärung.

Wie kann ein Gutachten im Polizeirecht helfen?

Ein Gutachten kann helfen, die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen zu bewerten, z. B. bei Durchsuchungen, Platzverweisen oder dem Einsatz von Zwangsmitteln.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einer Beratung?

Ein Gutachten ist eine schriftliche, detaillierte Analyse eines Sachverhalts, die auf rechtlichen und fachlichen Grundlagen basiert. Eine Beratung bietet hingegen konkrete Handlungsempfehlungen, ohne zwangsläufig ein schriftliches Dokument zu erstellen.

Können auch Unternehmen Gutachten in Auftrag geben?

Ja, insbesondere Unternehmen, die mit Sicherheitsfragen oder behördlichen Anforderungen konfrontiert sind, profitieren von Gutachten, z. B. zur Überprüfung von Compliance-Maßnahmen.

Wie detailliert sind die Gutachten?

Unsere Gutachten enthalten eine vollständige Analyse des Sachverhalts, rechtliche Bewertungen und konkrete Empfehlungen. Sie sind so gestaltet, dass sie als Entscheidungsgrundlage für Behörden oder Gerichte dienen können.

Können Gutachten auch für Versicherungen erstellt werden?

Ja, beispielsweise zur Überprüfung von Schadensfällen, die mit polizeilichen Einsätzen oder behördlichen Maßnahmen zusammenhängen.

Gibt es Fälle, in denen ein Gutachten abgelehnt werden kann?

Ein Gutachten wird abgelehnt, wenn wir feststellen, dass der Sachverhalt außerhalb unseres Kompetenzbereichs liegt oder ein Interessenkonflikt besteht.

Unterstützen Sie bei der Umsetzung von Empfehlungen aus dem Gutachten?

Ja, auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Umsetzung der im Gutachten gegebenen Empfehlungen, z. B. in Verhandlungen mit Behörden oder in Gerichtsverfahren.

Was passiert, wenn neue Informationen während der Gutachtenerstellung auftauchen?

Neue Informationen werden selbstverständlich berücksichtigt. Dies kann jedoch den Zeitaufwand und die Kosten beeinflussen.

Welche Standards verwenden Sie bei der Erstellung von Gutachten?

Unsere Gutachten basieren auf anerkannten wissenschaftlichen und rechtlichen Standards, die sowohl die Objektivität als auch die Nachvollziehbarkeit gewährleisten.

Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Gutachten neutral ist?

Unsere Arbeitsweise ist strikt unabhängig. Wir bewerten ausschließlich auf Basis der Fakten und der geltenden Rechtsnormen, ohne Rücksicht auf die Interessen einzelner Parteien.

Kann ein Gutachten auch bei Strafverfahren helfen?

Ja, insbesondere in Strafverfahren können unsere Gutachten dazu beitragen, die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen zu bewerten oder Sachverhalte präzise darzustellen.

Was passiert, wenn die Behörde das Gutachten nicht anerkennt?

Auch wenn eine Behörde das Gutachten nicht direkt anerkennt, kann es in gerichtlichen Verfahren als Entscheidungsgrundlage eingebracht werden.

Kann ein Gutachten auch bei internationalen Fällen erstellt werden?

Ja, wir haben Erfahrung in der Bearbeitung von internationalen Fällen und berücksichtigen dabei die rechtlichen Besonderheiten der beteiligten Länder.

Sind Ihre Gutachten revisionssicher?

Ja, unsere Gutachten sind so gestaltet, dass sie auch in Revisionsverfahren als belastbare Grundlage dienen können.

Können Ihre Gutachten auch in Eilverfahren genutzt werden?

Ja, wir erstellen Gutachten, die für Eilverfahren geeignet sind, insbesondere wenn eine schnelle Entscheidung erforderlich ist.

Kann ein Gutachten auch ohne gerichtlichen Auftrag erstellt werden?

Ja, ein Gutachten kann auf Initiative von Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden erstellt werden, ohne dass ein gerichtliches Verfahren anhängig ist.

Wie kann ich die Qualität eines Gutachtens überprüfen?

Die Qualität eines Gutachtens zeigt sich in der Nachvollziehbarkeit der Analyse, der Berücksichtigung aller relevanten Rechtsnormen und der logischen Struktur der Argumentation.

Was passiert nach Abschluss eines Gutachtens?

Nach der Fertigstellung des Gutachtens erhalten Sie eine schriftliche Ausfertigung. Auf Wunsch stehen wir Ihnen für Nachbesprechungen oder weitere Beratung zur Verfügung.


Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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